Informationen
- Datum
- 28. November 2004
- Lokalität
- Sie können Ihre Stimme jeweils persönlich am Sonntag an folgenden Orten abgeben:
- Gemeindehaus Altdorf, Tellsgasse 25, 6460 Altdorf,
- Kirche Bruder Klaus, Attinghauserstrasse 79, 6460 Altdorf,
- Beschreibung
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss über eine neue Finanzordnung
- Beschreibung
- Die Bundesverfassung befristet das Recht des Bundes, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer zu erheben, auf Ende 2006. Diese beiden Steuern machen zusammen rund 60 Prozent der gesamten Einnahmen aus. Soll der Bund seine Aufgaben weiterhin erfüllen, so kann er auf diese Mittel (2003: 29,6 Milliarden Franken) nicht verzichten. Das wichtigste Ziel der neuen Finanzordnung ist es deshalb, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer zu sichern. Die Kompetenz des Bundes, diese beiden Steuern zu erheben, wird bis 2020 verlängert.
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
- Beschreibung
- Der Föderalismus als Grundpfeiler unseres Bundesstaates hat in den letzten Jahren an Substanz verloren. Der Bund nimmt heute zu viele Aufgaben wahr und engt die Gestaltungsfreiheit der Kantone ein. Es gibt Doppelspurigkeiten und unklare Zuständigkeiten. Die Finanzströme sind unübersichtlich, die Unterschiede in der Finanzkraft der Kantone zu gross. Bund und Kantone wollen diese Mängel beseitigen und mit der Änderung von 27 Verfassungsartikeln die Aufgabenteilung und den Finanzausgleich neu gestalten.
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG)
- Beschreibung
- Die Stammzellenforschung ist ein neues Gebiet der Biologie und Medizin, das sich international rasch entwickelt. Sie ist mit der Hoffnung verbunden, eines Tages schwere und bisher unheilbare Krankheiten behandeln zu können. Die Stammzellenforschung soll auch in der Schweiz möglich sein. Dazu ist aber eine klare gesetzliche Regelung notwendig.
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Kantonale Vorlagen
Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte
- Beschreibung
- Mit der vorliegenden Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG) soll für die Wahl der Ständeräte, des Regierungsrats, des Landammanns, des Landesstatthalters und der Gerichte die Möglichkeit der «stillen Wahl» geschaffen werden. Bei der so genannten «stillen Wahl» findet kein Wahlgang statt, wenn nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, als Sitze zu vergeben sind. Die vorgeschlagene Person wird durch eine behördliche Erklärung als gewählt bezeichnet.
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Zugehörige Objekte
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