Volksabstimmung vom 28. November 2004

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Informationen

Datum
28. November 2004
Lokalität
Sie können Ihre Stimme jeweils persönlich am Sonntag an folgenden Orten abgeben:

Bitte nehmen Sie unbedingt den Stimmrechtsausweis mit. Dieser muss dem Abstimmungspersonal ausgehändigt`werden.
Beschreibung

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über eine neue Finanzordnung

Beschreibung
Die Bundesverfassung befristet das Recht des Bundes, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer zu erheben, auf Ende 2006. Diese beiden Steuern machen zusammen rund 60 Prozent der gesamten Einnahmen aus. Soll der Bund seine Aufgaben weiterhin erfüllen, so kann er auf diese Mittel (2003: 29,6 Milliarden Franken) nicht verzichten. Das wichtigste Ziel der neuen Finanzordnung ist es deshalb, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer zu sichern. Die Kompetenz des Bundes, diese beiden Steuern zu erheben, wird bis 2020 verlängert.
Ebene
Bund
Art
-

Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)

Beschreibung
Der Föderalismus als Grundpfeiler unseres Bundesstaates hat in den letzten Jahren an Substanz verloren. Der Bund nimmt heute zu viele Aufgaben wahr und engt die Gestaltungsfreiheit der Kantone ein. Es gibt Doppelspurigkeiten und unklare Zuständigkeiten. Die Finanzströme sind unübersichtlich, die Unterschiede in der Finanzkraft der Kantone zu gross. Bund und Kantone wollen diese Mängel beseitigen und mit der Änderung von 27 Verfassungsartikeln die Aufgabenteilung und den Finanzausgleich neu gestalten.
Ebene
Bund
Art
-

Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG)

Beschreibung
Die Stammzellenforschung ist ein neues Gebiet der Biologie und Medizin, das sich international rasch entwickelt. Sie ist mit der Hoffnung verbunden, eines Tages schwere und bisher unheilbare Krankheiten behandeln zu können. Die Stammzellenforschung soll auch in der Schweiz möglich sein. Dazu ist aber eine klare gesetzliche Regelung notwendig.
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte

Beschreibung
Mit der vorliegenden Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG) soll für die Wahl der Ständeräte, des Regierungsrats, des Landammanns, des Landesstatthalters und der Gerichte die Möglichkeit der «stillen Wahl» geschaffen werden. Bei der so genannten «stillen Wahl» findet kein Wahlgang statt, wenn nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, als Sitze zu vergeben sind. Die vorgeschlagene Person wird durch eine behördliche Erklärung als gewählt bezeichnet.
Ebene
Kanton
Art
-

Zugehörige Objekte

Name
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