Drucker Icon

Informationen

Datum
13. Juni 2021
Lokalität
Sie können Ihre Stimme jeweils persönlich am Sonntag an folgendem Ort abgeben: - , 6460 Altdorf, Bitte nehmen Sie unbedingt den Stimmrechtsausweis mit. Dieser muss dem Abstimmungspersonal ausgehändigt werden.
Beschreibung

Die Resultate auf Kantonsebene sind hier erhältlich

Eidgenössische Vorlagen

CO2-Gesetz

Angenommen
Beschreibung

Der Ausstoss von Treibhausgasen – insbesondere von CO2 – ist die Hauptursache für den Klimawandel, der den Menschen und der Umwelt schadet. Hitzetage, Trockenheit, Überschwemmungen und Erdrutsche sind nur einige der negativen Auswirkungen, von denen die Schweiz besonders stark betroffen ist. Als Gegenmassnahme haben Bundesrat und Parlament eine Strategie entwickelt, mit der die CO2-Emissionen weiter gesenkt werden sollen, und diese Strategie im CO2-Gesetz verankert.

Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen: Das Gesetz sei teuer und nutzlos (die CO2-Emissionen der Schweiz würden nur einen geringen Teil zum weltweiten Ausstoss beitragen); zudem habe es finanzielle Auswirkungen für den Mittelstand und die KMU, die sich mit zusätzlichen Abgaben und Vorschriften konfrontiert sähen. 

Bundesrat und Parlament sind davon überzeugt, dass der Klimawandel und die negativen Auswirkungen, die sich daraus ergeben, mit der gewählten Strategie begrenzt werden können, ohne dass die Bevölkerung und die Unternehmen bestraft werden. Dies geschieht einerseits mittels finanzieller Anreize und Rückvergütungen für diejenigen Privatpersonen und Unternehmen, die weniger CO2 verursachen, und andererseits mittels Investitionen in den Klimaschutz und in die technische Entwicklung, was für alle Vorteile bringt (z. B. kommen mehr Fahrzeuge auf den Markt, die weniger Benzin und Diesel verbrauchen). Mit dem neuen Gesetz wird nicht nur das Klima geschützt, sondern es werden auch neue Arbeitsplätze geschaffen und zusätzliche Aufträge für die KMU generiert. Und wir reduzieren unsere Abhängigkeit von den ausländischen Erdölkonzernen. 

Wird das neue CO2-Gesetz abgelehnt, ist sicher, dass die Schweiz das Ziel verfehlt, den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 zu halbieren (Übereinkommen von Paris).

Formulierung
Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 51,19 %
2'043
Nein-Stimmen 48,81 %
1'948
Leer
31
Ungültig
23
Stimmbeteiligung
60.4
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

Covid-19-Gesetz

Angenommen
Beschreibung

Um die negativen Auswirkungen der Coronapandemie zu mildern, hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen und verschiedene Formen der Hilfe beschlossen (z. B. Kurzarbeitsentschädigung, Entschädigung für Erwerbsausfall, Unterstützung für Kultur, Sport und Medien). Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Massnahmen die gesetzliche Grundlage bot, musste der Bundesrat sich auf Notrecht stützen, wie die Verfassung dies für solche Krisensituationen vorsieht.

Solches Notrecht ist jedoch auf 6 Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, haben Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz erarbeitet. Das Parlament hat das Gesetz im dringlichen Verfahren beschlossen und sofort in Kraft gesetzt. 

Gegen das Gesetz ist das Referendum zustande gekommen. Nach Meinung des Referendumskomitees ist das Gesetz überhastet und am Volk vorbei erarbeitet worden. Neben einigen positiven Elementen enthalte es Schädliches (z. B. Subventionen für Medien). 

Nach Meinung von Bundesrat und Parlament ist das Gesetz nach den demokratischen Spielregeln zustande gekommen. Das Gesetz sei nötig, um die Hilfe für die von der Pandemie Betroffenen so lange wie nötig fortführen zu können und damit Arbeitsplätze zu erhalten und das Überleben von Schweizer Unternehmen zu sichern. 

Würde das Gesetz abgelehnt, würde es am 25. September 2021 ausser Kraft treten, also ein Jahr nachdem es beschlossen wurde. Ab diesem Datum gäbe es keine gesetzliche Grundlage mehr für die wirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Krise, und es könnte eine Situation grosser Ungewissheit darüber entstehen, wie es weitergeht. 

Formulierung
Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 60,50 %
2'420
Nein-Stimmen 39,50 %
1'580
Leer
27
Ungültig
23
Stimmbeteiligung
60.5
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

Pestizidinitiative

Abgelehnt
Beschreibung

In der Schweiz ist die Verwendung von Pestiziden erlaubt: Sie werden in der Landwirtschaft, bei der Produktion und der Verarbeitung von Lebensmitteln und etwa auch bei der Landschafts- und Bodenpflege eingesetzt, um schädliche Organismen und Krankheitserreger zu bekämpfen. Es dürfen nur in der Schweiz zugelassene Produkte verwendet werden. Und bevor die Pestizide in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sie strenge Kontrollen durchlaufen, damit sie die Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. 

Das Initiativkomitee erachtet diese vorbeugenden Massnahmen jedoch als ungenügend. Es verlangt, dass die Verwendung von synthetischen Pestiziden in der Schweiz verboten wird und dass Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten, nicht mehr eingeführt werden dürfen. Bis zur vollständigen Umsetzung des Verbots soll es eine Übergangsfrist von 10 Jahren geben. 

Bundesrat und Parlament haben Verständnis für das Anliegen, lehnen die Initiative aber ab: Bereits heute hat der Bund strenge Regeln für die Verwendung von Pestiziden festgelegt; zudem unterstützt er die Forschung und die Entwicklung von Alternativen finanziell. Das geforderte Verbot birgt die Gefahr, dass Pflanzen und landwirtschaftliche Produkte nicht mehr vor Bakterien, Viren usw. geschützt werden können, und es würde die Versorgung und die Vielfalt der Lebensmittel einschränken, mit negativen Folgen sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten wie auch für die Produzentinnen und Produzenten. Schliesslich würde das Verbot auch geltende internationale Handelsabkommen verletzen.

PS: Das Parlament hat kürzlich Gesetzesänderungen beschlossen, mit denen die Risiken von Pestiziden reduziert werden sollen. 

Formulierung
Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 40,36 %
1'616
Nein-Stimmen 59,64 %
2'388
Leer
26
Ungültig
23
Stimmbeteiligung
60.5
Ebene
Bund
Art
Initiative

Terrorismusgesetz

Angenommen
Beschreibung
Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 ist die terroristische Bedrohung erhöht. Zahlreiche Staaten haben ihre Gesetze verschärft, um den Terrorismus besser bekämpfen zu können. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren ihr Instrumentarium kontinuierlich ergänzt. Trotzdem bestehen noch gewisse Lücken. Bundesrat und Parlament haben daher eine neue rechtliche Grundlage geschaffen, mit der die Polizei zusätzliche Instrumente erhält, um präventiv gegen terroristische Gefahren vorzugehen. Heute kann die Polizei nämlich nur eingreifen, wenn eine Person bereits eine Straftat begangen hat.

Zwei Komitees, die das neue Gesetz ablehnen, haben das Referendum ergriffen. Sie sind der Ansicht, dass die neuen Massnahmen nicht mehr Sicherheit bringen. Im Gegenteil: Sie würden nicht nur die Menschen- und Kinderrechte verletzen (einige Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden), sondern auch ein Risiko für die Gewaltenteilung darstellen, da das neue Gesetz es der Polizei erlauben würde, ohne gerichtliche Genehmigung und auf blossen Verdacht hin Massnahmen anzuordnen und durchzuführen. Weiter unterstreichen sie den willkürlichen Charakter des Gesetzes, mit dem ihrer Meinung nach jede politische Aktivität, die der Regierung missfällt, als «terroristische Aktivität» definiert werden könnte.

Nach Ansicht von Bundesrat und Parlament erlaubt das Gesetz es der Polizei nur dann, zum Schutz der Bevölkerung einzugreifen, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr bestehen. Jedes Eingreifen der Polizei muss verhältnismässig und somit auf den Einzelfall ausgerichtet sein. Hausarrest zum Beispiel kommt nur als letztes Mittel in Frage und muss immer von einem Gericht genehmigt werden. Der Rechtsstaat, die Grundrechte und die Menschenrechte werden gewahrt, jeder Entscheid kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Das neue Gesetz ergänzt die Drei-Säulen-Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung: Prävention, Repression und Reintegration. 
Formulierung
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,92 %
2'321
Nein-Stimmen 41,08 %
1'618
Leer
51
Ungültig
23
Stimmbeteiligung
59.9
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

Trinkwasserinitiative

Abgelehnt
Beschreibung

Damit Landwirtinnen und Landwirte vom Bund Direktzahlungen erhalten, müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie bestimmte Umweltauflagen einhalten.

Für das Komitee sind diese Auflagen ungenügend. Es ist zudem der Ansicht, dass die heutige Landwirtschaftspolitik das Grundrecht auf sauberes Trinkwasser verletzt. Die Initiative will daher, dass Direktzahlungen nur noch an Landwirtinnen und Landwirte ausgerichtet werden, die Antibiotika weder regelmässig noch vorbeugend einsetzen, die pestizidfrei produzieren und die in der Lage sind, alle Tiere mit Futter zu ernähren, das sie auf ihrem Hof produzieren. Das Initiativkomitee verlangt weiter, dass auch die landwirtschaftliche Forschung und Ausbildung sich für diese Form der Landwirtschaft einsetzen.

Bundesrat und Parlament teilen die Anliegen der Initiative, doch gehen ihnen die Forderungen zu weit. Sie weisen darauf hin, dass bereits Gesetzesänderungen ausgearbeitet wurden, mit denen die Risiken, die von Pestiziden ausgehen, vermindert werden sollen (im vergangenen März hat das Parlament Änderungen verabschiedet, die auch der Bundesrat unterstützt).

Wird die Initiative angenommen, ist davon auszugehen, dass die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz zurückgehen wird und dadurch vermehrt Lebensmittelimporte aus dem Ausland nötig werden mit negativen Folgen für die Umwelt in den betroffenen Ländern.

Formulierung
Volksinitiative "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 40,07 %
1'609
Nein-Stimmen 59,93 %
2'406
Leer
18
Ungültig
23
Stimmbeteiligung
50.6
Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Vorlagen

Kreditbeschluss Wäscherei Stiftung SBU

Angenommen
Beschreibung

Die Stiftung Behindertenbetriebe Uri (SBU) betreibt in Schattdorf eine Institution für Menschen mit einer Beeinträchtigung und bietet Angebote im Arbeits-, Beschäftigungs- und
Wohnbereich an.
Insbesondere in den Bereichen Gastronomie und Wäscherei konnte die SBU ein solides
Standbein mit konstanter Auslastung etablieren. Im Bereich Wäscherei besteht eine erhöhte Nachfrage von Pflegeheimen, Gastronomie, Industrie und Gewerbebetrieben. Mit der
geplanten Übernahme der Wäsche des Kantonsspitals Uri (KSU) wird die heutige Menge
an Wäsche fast verdreifacht. Damit ist das Potenzial für die Vergrösserung der Wäscherei
der SBU gegeben. Gemäss Businessplan kann nach einer sechsjährigen Aufbau- und
Wachstumsphase eine nachhaltige Betriebsphase in der Wäscherei erreicht werden. Dazu
braucht es eine Anschubfinanzierung des Kantons von 2,1 Mio. Franken mit abgestuften
Tranchen über sechs Jahre verteilt.

Regierungsrat und Landrat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, den Kreditbeschluss über 2,1 Mio. Franken für die Anschubfinanzierung der neuen Wäscherei
Stiftung Behindertenbetriebe anzunehmen.

Formulierung
Kreditbeschluss über die Anschubfinanzierung der neuen Wäscherei Stiftung Behindertenbetriebe Uri

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 83,31 %
3'260
Nein-Stimmen 16,69 %
653
Leer
28
Ungültig
23
Stimmbeteiligung
59.2
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum