Informationen
- Datum
- 12. März 2023
- Lokalität
- Sie können Ihre Stimme jeweils persönlich am Sonntag an folgendem Ort abgeben:
- Gemeindehaus Altdorf, Tellsgasse 25, 6460 Altdorf,
Kantonale Vorlagen
Gesetz über die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
- Beschreibung
Mit Beschluss vom 15. Juni 2022 hat der Landrat einstimmig den Beitritt des Kantons Uri zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. November 2019 beschlossen. Die revidierte IVöB regelt in Artikel 9 die Unterstellung unter das Beschaffungsrecht bei einer Übertragung einer öffentlichen Aufgabe. Ausnahmen davon werden im Gesetz über die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt. Bereits heute besteht im kantonalen Umweltgesetz (KUG; RB 40.7011) für die Abwasser Uri AG und die ZAKU AG eine Ausnahmeregelung dazu. Auch in weiteren kantonalen Gesetzen besteht Regelungsbedarf für spezialgesetzliche Ausnahmen im Sinne von Artikel 9 IVöB. Mit dem Gesetz über die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen wird die dazu nötige gesetzliche Grundlage geschaffen.
Vorlagen
Vorlage
842
127
- Leer
- 63
- Ungültig
- 10
- Stimmbeteiligung
- 15,2%
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Kreditbeschluss für einen Kantonsbeitrag an das Sanierungspaket 2023 bis 2030 des Theaters Uri
- Beschreibung
Das Theater Uri in Altdorf ist der grösste Urner Kulturbetrieb. Jährlich besuchen bis zu 40000 Personen eine der durchschnittlich mehr als 100 Veranstaltungen im Theater Uri. Das Tellspielhaus, in dem das Theater Uri beheimatet ist, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Altdorf. Die Leitung des Hauses obliegt einem Betriebsverein (Forum Theater Uri). Der Kanton Uri und die Gemeinde leisten jährliche Beiträge an den Betrieb des Kulturhauses. Die Gemeinde stellt zudem den betrieblichen Unterhalt sicher. Nachdem bei den letzten Sanierungspaketen (1999 bis 2007 und 2016 bis 2019) primär in die Infrastruktur der Säle, des Foyers, der Heizung sowie in die Erneuerung des Dachs und der Fassade investiert wurde, muss nun in einem Sanierungspaket 2023 bis 2030 die gesamte rund 50-jährige Bühneninfrastruktur erneuert werden. Zudem sind Massnahmen im Bereich Personen- und Brandschutz notwendig, um den zeitgemässen Betrieb des Theaters Uri zu sichern. Die Kosten für das umfassende Sanierungspaket belaufen sich auf 7,780 Mio. Franken (ohne Kosten der Planung für das Vorprojekt). Die Kostengenauigkeit liegt bei +/– 15 Prozent. Hinzu kommen die von der Gemeinde Altdorf vorfinanzierten Planungskosten für das Vorprojekt von 246000 Franken.
Vorlagen
Vorlage
1'291
271
- Leer
- 6
- Ungültig
- 10
- Stimmbeteiligung
- 23,0%
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Kommunale Vorlagen
Kreditbegehren an das Sanierungspaket 2023 bis 2030 des Theaters Uri
- Beschreibung
Das Theater Uri in Altdorf ist der grösste Urner Kulturbetrieb. Jährlich besuchen bis zu 40’000 Personen eine der rund 100 Veranstaltungen. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Gemeinde Altdorf. Die Leitung des Hauses obliegt einem Betriebsverein (Forum Theater Uri). Der Kanton Uri und die Gemeinde leisten jährliche Beiträge an den Betrieb des Kulturhauses. Die Gemeinde stellt zudem den betrieblichen Unterhalt sicher. Bei den letzten Sanierungspaketen (1999 bis 2007 und 2016 bis 2019) wurde primär in die Infrastruktur der Säle, des Foyers, der Heizung sowie in die Erneuerung des Dachs und der Fassade investiert. Nun soll in einem Sanierungspaket 2023 bis 2030 die gesamte rund 50-jährige Bühneninfrastruktur erneuert werden. Zudem sind Massnahmen im Bereich des Personen- und Brandschutzes notwendig, um den zeitgemässen Betrieb des Theaters Uri zu sichern. Die Kosten für das umfassende Sanierungspaket belaufen sich auf 7,780 Mio. Franken (ohne die Kosten der Planung für das Vorprojekt). Die Kostengenauigkeit liegt bei +/– 15 Prozent. Der Kanton Uri wird sich mit 50 Prozent an den Kosten beteiligen. Die Zustimmung hierzu erteilte der Landrat an seiner Sitzung vom 16. November 2022 mit 59 zu 0 Stimmen. Der Beitrag beläuft sich auf 3,890 Mio. Franken (+/– 15 Prozent) und wird einer separaten kantonalen Abstimmung unterzogen. Zudem beteiligt sich der Kanton mit maximal 123’000 Franken an den Planungskosten des Sanierungsprojektes, welche von der Gemeinde vorgeleistet wurden. Die Sanierungsmassnahmen fokussieren ausschliesslich auf die Sicherstellung eines zeitgemässen und betriebswirtschaftlich effizienten Betriebs des Theaters Uri für die kommenden Jahre.
Vorlagen
Vorlage
1'305
294
- Leer
- 5
- Ungültig
- 13
- Stimmbeteiligung
- 24,6%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Name | |||
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Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_12-03-23.pdf (PDF, 426.19 kB) | Download | 0 | Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_12-03-23.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Abstimmungsbotschaft_Kanton_Uri.pdf (PDF, 8.72 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft_Kanton_Uri.pdf |
Abstimmungsbotschaft_Gemeinde_Altdorf.pdf (PDF, 263.28 kB) | Download | 1 | Abstimmungsbotschaft_Gemeinde_Altdorf.pdf |