Die politischen Rechte in der Schweiz
Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt.
Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.
VoteInfo auf Android
VoteInfo auf iOS
Urne Öffnungszeiten
- Gemeindehaus: 10.00 - 12.00 Uhr
Urnenstandort
- Gemeindehaus Altdorf, Tellsgasse 25, 6460 Altdorf,
Voraussetzungen
Die Stimmberechtigung in kirchlichen Angelegenheiten richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Landeskirchen.
Bei Verlust des Stimmrechtsausweises wenden Sie sich bitte an die Gemeinderatskanzlei unter Telefon 041 874 12 12.
Brieflich abstimmen
Für die schriftliche Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:
- Sobald Sie die Unterlagen für die Abstimmungen erhalten, können Sie Ihre Stimme schriftlich abgeben.
- Legen Sie den ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das Stimmkuvert.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Stimmkuverts sowie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das amtliche Rücksendekuvert. Achten Sie darauf, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeindekanzlei ersichtlich ist.
- Kleben Sie das Rücksendekuvert zu.
- Sie können dieses Kuvert der Gemeindekanzlei abgeben, in deren Briefkasten werfen oder es frankiert bei einer Poststelle abgeben.
- Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis zum Urnenschluss am Abstimmungstag beim Urnenbüro eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel werden nicht berücksichtigt.