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Unter der nachstehenden Internetseite des Bundes erhalten Sie detaillierte Informationen über die politischen Rechte in der Schweiz. Zudem sind sämtliche Abstimmungsresultate der eidgenössischen Vorlagen seit 1848 abrufbar.

Die politischen Rechte in der Schweiz

Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt.
Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.
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Urne Öffnungszeiten

In Altdorf sind die Urnen am Abstimmungssonntag wie folgt offen:
  • Gemeindehaus: 10.00 - 12.00 Uhr

Urnenstandort

Sie können Ihre Stimme jeweils persönlich am Sonntag an folgendem Ort abgeben:
Bitte nehmen Sie unbedingt den Stimmrechtsausweis mit. Dieser muss dem Abstimmungspersonal ausgehändigt werden.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Um in Altdorf das Stimm- und Wahlrecht ausüben zu können, ist der Wohnsitz Altldorf Voraussetzung.

Die Stimmberechtigung in kirchlichen Angelegenheiten richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Landeskirchen.

Bei Verlust des Stimmrechtsausweises wenden Sie sich bitte an die Gemeinderatskanzlei unter Telefon 041 874 12 12.

Brieflich abstimmen


Für die schriftliche Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:
  1. Sobald Sie die Unterlagen für die Abstimmungen erhalten, können Sie Ihre Stimme schriftlich abgeben.
  2. Legen Sie den ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das Stimmkuvert.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
  4. Legen Sie die Stimmkuverts sowie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das amtliche Rücksendekuvert. Achten Sie darauf, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeindekanzlei ersichtlich ist.
  5. Kleben Sie das Rücksendekuvert zu.
  6. Sie können dieses Kuvert der Gemeindekanzlei abgeben, in deren Briefkasten werfen oder es frankiert bei einer Poststelle abgeben.
  7. Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis zum Urnenschluss am Abstimmungstag beim Urnenbüro eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel werden nicht berücksichtigt.