Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte innerhalb der Abgabefrist ein Gesuch um Fristerstreckung an uns. Sie können dies auch direkt in unserem Online-Schalter erledigen (Fristerstreckung Steuererklärung)
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, reduzieren Sie unseren Verwaltungsaufwand erheblich. Gerne senden wir Ihnen auch Einzahlungsscheine für Voraus- sowie Teilzahlungen zu (Einzahlungsscheine).
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steuerwesen | 041 874 12 54 | steuern@altdorf.ch |