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Der Baumbestand in der Gemeinde ist im Interesse des Orts- und Landschaftsbildes, des ökologischen Ausgleichs und der Wohnlichkeit zu erhalten und zu fördern (Art. 59 Bauordnung Altdorf). Der Gemeinderat hat am 20. Oktober 2003 das Reglement über den Baumschutz in der Gemeinde Altdorf (Baumschutzreglement; ARB 40.14) erlassen, die Gemeindeversammlung am 21. November 2002 einen Baumschutzplan.

Das Fällen von Bäumen im Schutzperimeter oder von geschützten Einzelbäumen ist bewilligungspflichtig. Entsprechende Gesuche sind der Baukommission einzureichen.

 

 

Reglement/Plan
40.14 Reglement über den Baumschutz (vom 20. Oktober 2003)
  Baumschutzplan

 

Preis

gratis

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