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Sperrgutmarken können bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Gemäss Artikel 3 des Reglements über die Abfallabnahme und die Benützergebühren der ZAKU gelten Abfälle als Sperrgut, die sich wegen ihrer Form und Grösse nicht in den offiziellen Gebinden unterbringen lassen. Sperrgut ist in Einzelstücken oder Bündeln mit einem maximalen Ausmass von
  • 75 cm x 40 cm x 30 cm (CHF 8.00) oder
  • 70 cm x 70 cm x 70 cm (CHF 14.00) oder
  • 150 cm x 50 cm x 50 cm oder (CHF 14.00)
bereitzustellen.

Einzelstücke oder Bündel dürfen nicht schwerer als 30 kg sein. Die Sperrgutmarken müssen gut sichtbar aufgeklebt oder befestigt werden.

Preis

CHF 8.00 / CHF 14.00

Zugehörige Objekte

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