Die Alimentenhilfe unterstützt bei Fragen zu laufenden Alimenten oder beim Inkasso von Alimentenrückständen. Sollten sie laufende Alimente nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erhalten, kann die Alimentenhilfe eine mögliche Bevorschussung prüfen und mit der schuldigen Person das Gespräch suchen.
Bei Alimentenrückständen unterstützt die Alimentenhilfe bei der Geltendmachung der offenen Forderung auf dem gütlichen oder betreibungsrechtlichen Weg.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes empfehlen wir Ihnen, keine vertraulichen Informationen per Mail zu senden.
Weitere Auskünfte finden sie auf dem Merkblatt Alimentenbevorschussung (Dokumente).