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In der Einwohnergemeinde Altdorf sind die Gemeindeversammlung als Legislative und der Gemeinderat als Exekutive die entscheidenden politischen Organe.

Gemeindehaus
Gemeindehaus

Der Gemeinderat besteht aus sieben Mitgliedern, ist ressortweise organisiert, vertritt und handelt für die Gemeinde. Wie alle Altdorfer Behörden wird der Gemeinderat alle zwei Jahre gewählt. Der Exekutive obliegen die Führung der Gemeinde und die Verwaltung der Gemeindegüter.

Basis seines Handelns ist die Altdorfer Gemeindeordnung, eine Art Gemeindeverfassung, und das Leitbild, in dem der Gemeinderat seine Absichten, Vorstellungen und Visionen über die weitere Entwicklung von Altdorf formuliert hat.

Zum Vollzug der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben sowie zur Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindeversammlung steht ihm die Gemeindeverwaltung zur Seite.

Weitere vom Volk gewählte Behörden sind der Schulrat, die Baukommission, die Wasserkommission und die Rechnungsprüfungskommission.

Eine wichtige Aufgabe im politischen Leben unseres Dorfes nehmen auch die politischen Parteien wahr. Sie stellen für die Wahlen, insbesondere auf Gemeindeebene, Kandidatinnen und Kandidaten. Die Parteien beleben mit ihrem Wirken die politische Diskussion und leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Milizsystems.