Aufgaben
Die Offene Dorfgemeinde hat die ihr von der Kantonsverfassung und von der Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten wahrzunehmen, insbesondere:
- Budget und Rechnung der Gemeinde zu genehmigen
- die Berichte der übrigen Gemeindeorgane entgegenzunehmen
- das Gemeindebürgerrecht zu erteilen
- neue einmalige Nettoausgaben bis Franken 500’000.-- im Einzelfall zu beschliessen
- jährlich während mindestens 10 Jahren wiederkehrende neue Ausgaben zu beschliessen, sofern diese insgesamt Franken 500’000.-- nicht übersteigten
- Vorfinanzierungen zu beschliessen
- den Steuerfuss festzusetzen
Die Offene Dorfgemeinde wählt auch:
- die Baukommission
- die Wasserkommission
- die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
Kompetenzen
Die Offene Dorfgemeinde kann wie dargelegt im Einzelfall neue einmalige Nettoausgaben (Kreditbegehren) bis Fr. 500'000 beschliessen oder jährlich wiederkehrende Ausgaben genehmigen, sofern diese insgesamt über mindestens 10 Jahre Fr. 500'000 nicht übersteigen. Für alle Nettoausgaben, die den Betrag von Fr. 500'000 übersteigen, ist die Genehmigung mittels einer Urnenabstimmung erforderlich.
Voraussetzungen
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