Die Steuererklärungen sind bis zum 31. März des laufenden Jahres bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, so stellen Sie bitte vor Ablauf der Einreichefrist ein Gesuch um Fristerstreckung.
Sie können Ihr Gesuch online unter folgendem Link direkt beantragen: Fristverlängerung online
Besten Dank.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerwesen | 041 874 12 54 | steuern@altdorf.ch |