Kurtaxen
Zuständigkeit
Administration
Zur Finanzierung des lokalen Tourismus erhebt die Gemeinde zwei Arten von Kurtaxen: die Einzelkurtaxe und die Jahrespauschale.
Reglement KurtaxenEinzelkurtaxe
Wer als Gast vorübergehend in der Gemeinde übernachtet, bezahlt eine Kurtaxe pro Person und Aufenthalt. Der Vermieter rechnet diese direkt mit der Gemeinde ab.
Bitte übermitteln Sie uns das ausgefüllte Formular bis jeweils spätestens 15. Januar des Folgejahres.
Jahrespauschale
Wer eine Ferienimmobilie (Haus, Wohnung, Wohnwagen o. ä.) in der Gemeinde besitzt oder dauerhaft mietet, bezahlt einmal jährlich einen Pauschalbetrag pro Objekt. Damit ist die Kurtaxenpflicht für dieses Objekt abgedeckt – unabhängig davon, wie oft und wie lange es genutzt wird.
Bitte melden Sie Ihre Liegenschaft direkt bei der Gemeinde Altdorf.