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Kurtaxen

Zuständigkeit Administration

Zur Finanzierung des lokalen Tourismus erhebt die Gemeinde zwei Arten von Kurtaxen: die Einzelkurtaxe und die Jahrespauschale.

Reglement Kurtaxen
Einzelkurtaxe

Wer als Gast vorübergehend in der Gemeinde übernachtet, bezahlt eine Kurtaxe pro Person und Aufenthalt. Der Vermieter rechnet diese direkt mit der Gemeinde ab.

Bitte übermitteln Sie uns das ausgefüllte Formular bis jeweils spätestens 15. Januar des Folgejahres.

Formular für Logierabrechnung (Kurtaxen)

Jahrespauschale

Wer eine Ferienimmobilie (Haus, Wohnung, Wohnwagen o. ä.) in der Gemeinde besitzt oder dauerhaft mietet, bezahlt einmal jährlich einen Pauschalbetrag pro Objekt. Damit ist die Kurtaxenpflicht für dieses Objekt abgedeckt – unabhängig davon, wie oft und wie lange es genutzt wird.

Bitte melden Sie Ihre Liegenschaft direkt bei der Gemeinde Altdorf.

Kontakt

Gemeinde Altdorf
Tellsgasse 25
6460 Altdorf (UR)

041 874 12 12
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Freitag und vor Feiertagen
08.30 – 11.45 Uhr
13:30 – 16.00 Uhr