Die Schlichtungsbehörde ist für sämtliche Schlichtungsverfahren gemäss Zivilprozessordnung zuständig.
Am 1. Januar 2011 trat das Gerichtsorganisationsgesetz in Kraft. Als Auswirkung davon wurden bekanntlich die Vermittlerämter in den Gemeinden aufgehoben. Seither übernimmt die Kantonale Schlichtungsbehörde diese Aufgaben.