Die Gemeinnützige Gesellschaft Uri plant auf der Stoffelmatte einen öffentlichen Park für die Bevölkerung. Mit einer vorgezogenen Teilrevision der Nutzungsplanung für diesen Perimeter will der Gemeinderat einerseits die Zonenkonformität für das Projekt sichern. Andererseits will er die raumplanerischen Voraussetzungen für dringlich benötigten Schulraum im geplanten Neubau der Stiftung Papilio schaffen.
Die Stoffelmatte ist heute weitgehend landwirtschaftlich genutzt. Die Gemeinnützige Gesellschaft Uri (GGU) als Eigentümerin möchte einen Teil der Fläche zu einer öffentlich zugänglichen Parkanlage umgestalten. Damit soll an zentraler Lage ein Freiraum entstehen, der im Zuge der Innenverdichtung einen Mehrwert für die Bevölkerung schafft, indem er Erholung, Begegnung, Natur und Biodiversität vereint.
Mehrwert für Bevölkerung und Natur
Mit grossen Bäumen, Blumenwiesen, Gehölzbiotopen und einem Obstgarten soll die Artenvielfalt gefördert und gleichzeitig eine attraktive Parkanlage geschaffen werden. Der Park bietet Raum für Begegnungen über alle Alters- und Gesellschaftsschichten hinweg, für Personen mit oder ohne Beeinträchtigung. Die Anlage bleibt dabei bewusst mit der landwirtschaftlichen Nutzung verbunden: Ein Teil der Stoffelmatte wird weiterhin landwirtschaftlich genutzt, da sich die Park- und Erholungsnutzung auf den nördlichen und westlichen Bereich der Fläche konzentriert.
Schulraum stösst an Grenzen
Altdorfs Bevölkerung wächst. Im Rahmen der Schulraumplanung hat der Gemeinderat einen dringlichen Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten festgestellt. Daher möchte er die raumplanerischen Voraussetzungen für den benötigten Schulraum im geplanten Neubau «La Quinta» der Stiftung Papilio schaffen. Für die Aussenräume des Kindergartens sind Flächen in der heutigen Landwirtschaftszone erforderlich. Aus diesem Grund wird im Vorhaben der GGU eine entsprechende Aussenraumfläche berücksichtigt. Der nördliche Teil der Stoffelmatte soll im Rahmen der Teilrevision in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen geändert werden. Der südliche Teil verbleibt in der Landwirtschaftszone.
Teilrevision vorgezogen
Das Vorhaben wir als vorgezogene Teilrevision parallel zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung behandelt. Für eine Teilrevision muss ein öffentliches Interesse vorhanden sein, das sich in diesem Fall in der Parkanlage für die Allgemeinheit wie auch im Aussenbereich für den Schulraum begründet. Die Parkanlage entspricht der Strategie des Altdorfer Siedlungsleitbilds. Dieses hält unter anderem die Sicherung und Aufwertung des Grüngürtels rund um das Zentrum, die Förderung von Biodiversität und Grünstrukturen sowie die Unterstützung neuer Freiraumflächen und Parkanlagen als Ziele fest.
Mitwirkung läuft
Die öffentliche Mitwirkung zu dieser Teilrevision ist nun angestossen. Bis am am 2. Oktober 2026 kann sich die Bevölkerung zum Planungsentwurf äussern und Hinweise, Anregungen und Einwendungen einreichen.
Die Unterlagen finden Sie unter der Rubrik Formulare & Dokumente auf dieser Seite. Bitte reichen Sie Ihre Eingaben zu den anvisierten Zonenplanänderungen schriftlich beim Gemeinderat ein – per Brief an Gemeinderat, Tellsgasse 25, 6460 Altdorf oder per E-Mail an gemeinderatskanzlei@altdorf.ch.
Die Rückmeldungen aus der Mitwirkung werden anschliessend ausgewertet. Wo angezeigt, werden die Planungsunterlagen aufgrund der Mitwirkung angepasst. Danach folgt die öffentliche Auflage der Teilrevision, in deren Rahmen Rechtsmittel wie z.B. Einsprachen ergriffen werden können. Schlussendlich wird die Teilrevision 2027 an der Gemeindeversammlung beschlossen und anschliessend vom Regierungsrat genehmigt.