Jede letztwillige Verfügung (auch Testament genannt) von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Altdorf kann zur sicheren Aufbewahrung bei der Gemeinderatskanzlei abgegeben werden. Die Verwaltung stellt auf Wunsch einen Empfangsschein aus und legt das Testament in einen Tresor. Gegen Vorweisen des Empfangsscheins und eines Ausweises (z.B. Identitätskarte) kann der Verfasser oder die Verfasserin das Testament jederzeit zum Ändern, Ergänzen oder Vernichten wieder abholen. Im Todesfall ist das Testament von Amtes wegen durch den Gemeinderat den erbberechtigten Personen (gesetzliche und eingesetzte Erben) zu eröffnen. Alle an der Erbschaft Beteiligten erhalten eine Kopie der eröffneten Verfügungen.
Gemeinderatskanzlei
Gemeindehaus Altdorf
Tellsgasse 25
6460 Altdorf (UR)
Montag bis Donnerstag
08.30 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag und vor Feiertagen
08.30 – 11.45 Uhr
13:30 – 16.00 Uhr
Termine können auch ausserhalb dieser Zeiten vereinbart werden.