Die Nutzungsplanung ist ein grundeigentümerverbindliches, raumplanerisches Instrument der Behörden. Sie dient der geordneten Entwicklung von Siedlung und Landschaft, wobei auch Belange des Umweltschutzes und anderer Schutzinteressen berücksichtigt werden.
In der Nutzungsplanung wird zonenweise festgelegt, welche Nutzung erlaubt ist (z.B. Wohn-, Gewerbe-, Landwirtschafts-, oder Schutzzonen), wie hoch Gebäude gebaut werden dürfen und welche weiteren Vorgaben eingehalten werden müssen. Die aktuelle Nutzungsplanung der Gemeinde Altdorf stammt aus dem Jahr 2011. 2014 wurde sie an die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angepasst. Das revidierte Raumplanungsgesetzt 2014 ist bis heute noch nicht abgebildet. Nun hat der Gemeinderat entschieden, die Gesamtrevision der Nutzungsplanung anzustossen.
Als strategische Grundlage liegt das 2025 beschlossene, behördenverbindliche Siedlungsleitbild vor, das in einem breiten partizipativen Prozess erarbeitet worden ist. Vor diesem Hintergrund soll in den kommenden rund fünf Jahren die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Integration des revidierten Raumplanungsgesetzes RPG1 und damit die Siedlungsentwicklung nach innen: Zu grosse Bauzonen werden verkleinert, bestehende Baulandreserven besser genutzt. Das garantiert eine kompaktere Siedlungsentwicklung, schont die Landschaft und hält Altdorf als Wohn- und Arbeitsort attraktiv.
Ablauf der Gesamtrevision
Die Gemeinde wird in einem ersten Schritt zusammen mit der Ortsplanungskommission einen Entwurf der Nutzungsplanung erarbeiten, zu dem verschiedene Gefässe der öffentlichen Mitwirkung vorgesehen sind - von Informationsveranstaltungen über direkte Eigentümergespräche, einer Vernehmlassung bis hin zur öffentlichen Auflage mit Einsprachemöglichkeit. Schlussendlich wird die Stimmbevölkerung an der Gemeindeversammlung die Nutzungsplanungsrevision beschliessen, bevor der Regierungsrat sie abschliessend genehmigt. Die Revision der Nutzungsplanung ist im Zeithorizont bis 2030 vorgesehen. Die Gemeinde informiert laufend über den Stand des Prozesses.