Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Einwohnergemeinde und damit deren höchstes Organ. Die Gemeindeversammlung umfasst alle in Altdorf stimmberechtigten Personen.
Die Stimmberechtigten üben ihre Rechte an der Offenen Dorfgemeinde oder an der Urne aus. Wenn man von der Gemeindeversammlung spricht, ist jeweils die Offene Dorfgemeinde gemeint. Diese findet in Altdorf mindestens zweimal im Jahr statt. Im Mai/Juni an der sogenannten 'Rechnungsgemeinde' werden dem Souverän nebst anderen Geschäften die Jahresrechnungen des vergangenen Jahres zur Genehmigung unterbreitet, im November an der 'Budgetversammlung' jeweils der Voranschlag für das kommende Jahr. Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung regelt die Altdorfer Gemeindeordnung.
Die Gemeindeversammlung findet in Altdorf jeweils im grossen Saal des Tellspielhauses statt (Schützengasse 11, 6460 Altdorf).
Aufgaben
Die Gemeindeversammlung hat die ihr von der Kantonsverfassung und von der Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten wahrzunehmen, insbesondere:
- Budget und Rechnung der Gemeinde zu genehmigen
- die Berichte der übrigen Gemeindeorgane entgegenzunehmen
- das Gemeindebürgerrecht zu erteilen
- neue einmalige Nettoausgaben bis Franken 500’000.-- im Einzelfall zu beschliessen
- jährlich während mindestens 10 Jahren wiederkehrende neue Ausgaben zu beschliessen, sofern diese insgesamt Franken 500’000.-- nicht übersteigten
- Vorfinanzierungen zu beschliessen
- den Steuerfuss festzusetzen
Die Gemeindeversammlung wählt auch:
- die Baukommission
- die Wasserkommission
- die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
Kompetenzen
Die Gemeindeversammlung kann im Einzelfall neue einmalige Nettoausgaben (Kreditbegehren) bis CHF 500'000.- beschliessen oder jährlich wiederkehrende Ausgaben genehmigen, sofern diese insgesamt über mindestens 10 Jahre CHF 500'000.- nicht übersteigen. Für alle Nettoausgaben, die den Betrag von CHF 500'000.- übersteigen, ist die Genehmigung mittels einer Urnenabstimmung erforderlich.