Im Frühjahr 2026 hat der Gemeinderat die Teilrevision der Nutzungsplanung im Perimeter der Bergodge 37 auf den Eggbergen angestossen. Im April 2026 fand die öffentliche Mitwirkung statt. Aktuell wägt die Eigentümerschaft der Berglodge 37 die nächsten Schritte in der Projektentwicklung sorgfältig ab.

Mit dem Siedlungsleitbild hat der Gemeinderat 2025 die strategischen Leitplanken für die räumliche Entwicklung von Altdorf in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren gesetzt. Auf dieser Basis läuft nun die Revision der Nutzungsplanung an. Um die touristische Entwicklung auf den Eggbergen voranzubringen, zieht der Gemeinderat eine separate Teilrevision der Nutzungsplanung in diesem Perimeter vor. Auslöser hierfür ist ein Erweiterungsprojekt der Berglodge 37. 

Berglodge Eggberge web

Übergeordnetes öffentliches Interesse

Die Berglodge 37 ist der grösste Arbeitgeber auf den Eggbergen und hat seit ihrer die Übernachtungszahlen in Altdorf merklich gesteigert. Als Aushängeschild für die touristische Qualität in der Region hat sie auch eine positive Ausstrahlung auf andere touristische Anbieter in der Umgebung. Der hohe touristische Stellenwert und die damit einhergehende Wertschöpfung hat den Gemeinderat bewogen, die Teilrevision für diesen Perimeter anzustossen.

Zonenänderungen im Bereich der Berglodge 37

Die Teilrevision beinhaltet die Umzonung der Freihaltezone im Bereich der Berglodge 37 in die Bauzone «Wohn- und Gewerbezone Eggberge» und in die Bauzone «Wohnzone Eggberge». Mit der Freihaltezone wurde ursprünglich ein Bereich für die Durchfahrt von Skifahrern offengehalten. Dieses Bedürfnis ist nicht mehr vorhanden. Weiter soll die bestehende Strasse, die sich aktuell in der Nichtbauzone «Landwirtschaftszone» befindet, in die Bauzone «Verkehrsfläche» eingezont werden. Zudem soll die Waldgrenze den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Damit werden die bestehenden Zonen sinnvoll ergänzt und die Voraussetzungen für die geplante Erweiterung geschaffen.

Verfahrensschritte kurz erklärt

Die öffentliche Mitwirkung ist für die Bevölkerung die erste Möglichkeit, sich im Verfahren einzubringen. Diese ist im Frühjahr 2026 erfolgt. Aufgrund der Anregungen und Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung nimmt sich die Eigentümerschaft der Berglodge 37 die erforderliche Zeit, um die nächsten Schritte in der Projektentwicklung sorgfältig abzuwägen. In einem nächsten Schritt erfolgt die öffentliche Auflage der Teilrevision, in deren Rahmen Rechtsmittel wie z.B. Einsprachen ergriffen werden können. Schlussendlich wird die Teilrevision an der Gemeindeversammlung beschlossen und anschliessend vom Regierungsrat genehmigt. Die Gemeinde wird die Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen zu gegebener Zeit informieren.