Die stimmberechtigten Altdorferinnen und Altdorfer können an den offiziellen Wahl- und Abstimmungstermine Ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich im Vorfeld abgeben.
Auf der Website der Bundeskanzlei erhalten Sie detaillierte Informationen über die politischen Rechte in der Schweiz. Zudem sind sämtliche Abstimmungsresultate der eidgenössischen Vorlagen seit 1848 abrufbar.
Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich:
An der Urne abstimmen
Sie können Ihre Stimme am Abstimmungssonntag jeweils persönlich im Gemeindehaus Altdorf (Tellsgasse 25, 6460 Altdorf) abgeben. Die Urnen sind jeweils von 10:00 - 12:00 Uhr offen.
Bitte nehmen Sie unbedingt den Stimmrechtsausweis mit. Dieser muss dem Abstimmungspersonal ausgehändigt werden.
Brieflich abstimmen
Bei der schriftliche Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:
- Sobald Sie die Unterlagen für die Abstimmungen erhalten, können Sie Ihre Stimme schriftlich abgeben.
- Legen Sie den ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das Stimmkuvert.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Stimmkuverts sowie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das amtliche Rücksendekuvert. Achten Sie darauf, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeindekanzlei ersichtlich ist.
- Kleben Sie das Rücksendekuvert zu.
- Sie können dieses Kuvert der Gemeindekanzlei abgeben, in deren Briefkasten werfen oder es frankiert bei einer Poststelle abgeben.
- Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis zum Urnenschluss am Abstimmungstag beim Urnenbüro eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel werden nicht berücksichtigt.
Voraussetzungen
Stimmberechtigt auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Um in Altdorf das Stimm- und Wahlrecht ausüben zu können, ist der Wohnsitz Altldorf Voraussetzung.
Die Stimmberechtigung in kirchlichen Angelegenheiten richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Landeskirchen.
Bei Verlust des Stimmrechtsausweises wenden Sie sich bitte an die Gemeinderatskanzlei unter Telefon 041 874 12 12.