Sie ziehen neu nach Altdorf, ziehen innerhalb der Gemeinde um oder verlassen Altdorf für einen Wohnsitz in einer anderen Gemeinde? Die Einwohnerkontrolle Altdorf wickelt mit Ihnen zusammen die administrativen Formalitäten ab (vergleiche unten). Dafür haben Sie 14 Tage Zeit.
Anmeldung / Zuzug
Sind Sie neu nach Altdorf gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen. Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via Online-Schalter anmelden und uns folgende Unterlagen bringen resp. senden.
Schweizer Staatsangehörige
- Heimatschein
- Reisepass / ID
- Kopie Familienausweis bzw. Familienbüchlein (verheiratete Personen)
- Kopie Krankenversicherungspolice der Grundversicherung
- Mietvertrag
Ausländische Staatsangehörige
Anmeldung via Online-Schalter nicht möglich
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungspapiere
- Kopie Krankenversicherungspolice der Grundversicherung
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
Adressänderung / Umzug
Wenn Sie innerhalb von Altdorf oder innerhalb des Gebäudes umziehen, muss dies der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen mitgeteilt werden. Bitte geben Sie uns das Datum des Umzuges, die neue Adresse, Anzahl Zimmer und Etage der neuen Wohnung sowie den Vormieter bekannt.
Abmeldung / Wegzug
Schweizer Staatsangehörige
Sie ziehen von Altdorf weg. Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via Online-Schalter ab. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Ausländische Staatsangehörige
Abmeldung via Online-Schalter nicht möglich.
Bitte bringen Sie bei der Abmeldung am Schalter folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis