Anmeldung / Zuzug
Sind Sie neu nach Altdorf gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen. Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via Online-Schalter anmelden und uns folgende Unterlagen bringen resp. senden.
Schweizer Staatsangehörige
- Heimatschein
- Reisepass / ID
- Kopie Familienausweis bzw. Familienbüchlein (verheiratete Personen)
- Kopie Krankenversicherungspolice der Grundversicherung
- Mietvertrag
Ausländische Staatsangehörige
Anmeldung via Online-Schalter nicht möglich
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungspapiere
- Kopie Krankenversicherungspolice der Grundversicherung
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
Abmeldung / Wegzug
Schweizer Staatsangehörige
Sie ziehen von Altdorf weg. Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via Online-Schalter ab. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Ausländische Staatsangehörige
Abmeldung via Online-Schalter nicht möglich.
Bitte bringen Sie bei der Abmeldung am Schalter folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
Adressänderung / Umzug
Wenn Sie innerhalb von Altdorf oder innerhalb des Gebäudes umziehen, muss dies der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen mitgeteilt werden. Bitte geben Sie uns das Datum des Umzuges, die neue Adresse, Anzahl Zimmer und Etage der neuen Wohnung sowie den Vormieter bekannt.
Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Behörden, Banken etc. über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird Ihnen innert Wochenfrist per Post zugestellt.
Hundesteuer
Meldepflicht Hundehalter
Für Hundebesitzerinnen und -besitzer besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Die An- und Abmeldungen eines Hundes können Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle mit der Angabe der Chip-Nummer vornehmen. Die An- bzw. Abmeldung muss spätestens 30 Tage nach dem Besitzerwechsel oder dem Tod des Hundes erfolgen.
Folgende Angaben sind für die Anmeldung erforderlich:
- Name und Adresse des Besitzers
- Hunderasse
- Chip-Nummer
Kennzeichnung der Hunde
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe, von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden durch die AMICUS in einer Datenbank erfasst.
| Hundesteuer | Preis |
|---|---|
| Pro Hund und Jahr | CHF 80.– |
| Diensthunde, Blindenhunde, Behindertenhunde, ausgebildete Rettungshunde (schriftliche Bestätigung notwendig) | CHF 0.– |
Die Hundesteuer wird jeweils im Frühjahr in Rechnung gestellt.
Hund an- oder abmelden
Bitte füllen Sie das Online-Formular und insbesondere alle zwingenden Felder (*) aus.
Kurtaxen
Zur Finanzierung des lokalen Tourismus erhebt die Gemeinde zwei Arten von Kurtaxen: die Einzelkurtaxe und die Jahrespauschale.
Einzelkurtaxe
Wer als Gast vorübergehend in der Gemeinde übernachtet, bezahlt eine Kurtaxe pro Person und Aufenthalt. Der Vermieter rechnet diese direkt mit der Gemeinde ab.
Bitte übermitteln Sie uns das ausgefüllte Formular bis jeweils spätestens 15. Januar des Folgejahres.
Jahrespauschale
Wer eine Ferienimmobilie (Haus, Wohnung, Wohnwagen o. ä.) in der Gemeinde besitzt oder dauerhaft mietet, bezahlt einmal jährlich einen Pauschalbetrag pro Objekt. Damit ist die Kurtaxenpflicht für dieses Objekt abgedeckt – unabhängig davon, wie oft und wie lange es genutzt wird.
Bitte melden Sie Ihre Liegenschaft direkt bei der Gemeinde Altdorf.
Lebensbescheinigung
Falls Sie eine Lebensbescheinigung benötigen, kommen Sie mit dem Formular und einem amtlichen Ausweis persönlich an den Schalter der Einwohnerkontrolle. Wir werden Ihnen gerne den Lebensnachweis bestätigen.
Leumundszeugnis
Das Leumundszeugnis gibt Auskunft über den Status der bürgerlichen Ehren und Rechte. Es gibt jedoch keine Auskunft über Einträge im Straf- oder Betreibungsregister.
Das Leumundszeugnis wird Ihnen innert Wochenfrist per Post zugestellt.
Niederlassungsbescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis)
Sind Sie in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin?
Dann benötigen Sie eine Niederlassungsbescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis, Interimsausweis), um sich als Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin in dieser Gemeinde anzumelden. Hierzu müssen Sie uns die Aufenthaltsadresse sowie die beabsichtigte Aufenthaltsdauer bekanntgeben.
Die Niederlassungsbescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis) wird Ihnen innert Wochenfrist per Post zugestellt.
Sperrgutmarken
Sperrgutmarken können bei der Einwohnerkontrolle am Schalter bezogen werden.
Gemäss Artikel 3 des Reglements über die Abfallabnahme und die Benützergebühren der ZAKU gelten Abfälle als Sperrgut, die sich wegen ihrer Form und Grösse nicht in den offiziellen Gebinden unterbringen lassen.
Sperrgut ist in Einzelstücken oder Bündeln mit folgenden maximalen Ausmassen bereitzustellen:
- 75 cm x 40 cm x 30 cm (CHF 8.00)
- 70 cm x 70 cm x 70 cm (CHF 14.00)
- 150 cm x 50 cm x 50 cm (CHF 14.00)
Einzelstücke oder Bündel dürfen nicht schwerer als 30 kg sein. Die Sperrgutmarken müssen gut sichtbar aufgeklebt werden.
Strafregisterauszug
Strafregisterauszüge können Sie online beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement über den folgenden Link bestellen:
Verpflichtungserklärung
Möchte eine visumpflichtige Person als Besucher/Besucherin, Tourist/Touristin oder aus geschäftlichen Gründen in die Schweiz einreisen, muss er/sie vor der Einreise in die Schweiz bei der für seinen/ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum beantragen.
Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen.
Wenn eine Verpflichtungserklärung nötig ist, stellt die zuständige schweizerische Auslandvertretung der ausländischen Besucherin oder dem ausländischen Besucher ein entsprechendes Formular mit den nötigen Instruktionen zur Verfügung. Die ausländische Besucherin oder der ausländische Besucher füllt das Formular entsprechend aus und unterbreitet dieses der Garantin oder dem Garanten.
Die Garantin oder der Garant ergänzen und unterzeichnen das Formular und reichen die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung mit den nötigen Unterlagen bei der Einwohnerkontrolle ein.
Weiterführende Informationen zum Thema
Schweizerische Vertretungen im Ausland Informationen zu Einreise und Aufenthalt in der Schweiz Visumantrag für die SchweizWohnsitzbestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigen.
Für aktuelle Einwohnerinnen und Einwohner von Altdorf ist die Wohnsitzbestätigung kostenlos. Ehemalige Einwohnerinnen und Einwohner entrichten eine Gebühr von CHF 10.– bei Abholung bzw. CHF 15.– bei Versand.
Die Wohnsitzbestätigung wird Ihnen innert Wochenfrist per Post zugestellt.