Merkblatt Baugesuche einreichen
Zuständigkeit
Bauabteilung
Um einen reibungslosen Ablauf des Baubewilligungsverfahren zu gewährleisten, sind die Gemeindebaubehörden, die Koordinationsstelle für Baueingaben und die zuständigen Fachstellen darauf angewiesen, dass die erforderlichen Angaben und Unterlagen zu einem Bauvorhaben vollständig eingereicht werden. Fehlen benötigte Angaben und Unterlagen ergeben sich schnell einmal Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren.
Dieses Merkblatt des kantonalen Amts für Raumentwicklung soll den zuständigen Behörden, Planern und Bauherrschaften als Planungs- und Entscheidungsgrundlage dienen und Klarheit schaffen, welche Anforderungen an ein Baugesuch im Kanton Uri gestellt werden.