Richtlinie Beurteilung Grundstückszufahrten und Parkierungsanlagen entlang von kommunalen Strassen
Zuständigkeit
Bauabteilung
Mit dieser Richtlinie soll eine einfachere und schnellere Beurteilung von Grundstückzufahrten und Parkierungsanlagen entlang kommunaler Strassen ermöglicht werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass in der Gemeinde eine einheitliche Handhabung umgesetzt wird.