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Richtlinie Beurteilung Grundstückszufahrten und Parkierungsanlagen entlang von kommunalen Strassen

Zuständigkeit Bauabteilung

Mit dieser Richtlinie soll eine einfachere und schnellere Beurteilung von Grundstückzufahrten und Parkierungsanlagen entlang kommunaler Strassen ermöglicht werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass in der Gemeinde eine einheitliche Handhabung umgesetzt wird. 

Kontakt

Gemeinde Altdorf
Tellsgasse 25
6460 Altdorf (UR)

041 874 12 12
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Freitag und vor Feiertagen
08.30 – 11.45 Uhr
13:30 – 16.00 Uhr