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Richtlinien für die Bewilligungen von lärmintensiven Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

Zuständigkeit Gemeinderatskanzlei

Lärmintensive Veranstaltungen sind bewilligungspflichtig. Als Veranstaltungen gelten grundsätzlich alle Aktivitäten im öffentlichen Raum, die einen gesteigerten Gemeingebrauch gemäss Strassengesetz (Artikel 40; StrG) beanspruchen. Das vorliegende Dokument dient als Leitfaden für die Behandlung von Gesuchen um Erteilung einer Bewilligung für Veranstaltungen, die im Freien (inkl. Festzelte und provisorische Bauten) stattfinden, einen gesteigerten Gemeingebrauch beanspruchen und ganz oder teilweise in die Ruhezeiten bzw. in die Zeit der gesetzlichen Nachtruhe fallen.

Kontakt

Gemeinde Altdorf
Tellsgasse 25
6460 Altdorf (UR)

041 874 12 12
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Freitag und vor Feiertagen
08.30 – 11.45 Uhr
13:30 – 16.00 Uhr