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Standordnung für Standaktionen

Zuständigkeit Gemeinderatskanzlei

Das Unterlehn ist ein verkehrsberuhigter Platz, auf dem Standaktionen während der Woche oder am Wochenende durchgeführt werden können. Standaktionen können online angemeldet werden. Für Standaktionen auf dem Gemeindegebiet wird eine Bewilligung durch die Gemeinde benötigt. Ein entsprechendes Gesuch ist mindestens vier Wochen vor dem Anlass bei der Bauabteilung Altdorf schriftlich einzureichen.

Bitte lesen Sie die Standordnung und füllen Sie das Online-Formular aus. Die Gemeindeverwaltung wird sich zeitnah bei Ihnen melden.

Kontakt

Gemeinde Altdorf
Tellsgasse 25
6460 Altdorf (UR)

041 874 12 12
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Freitag und vor Feiertagen
08.30 – 11.45 Uhr
13:30 – 16.00 Uhr