Standordnung für Standaktionen
Zuständigkeit
Gemeinderatskanzlei
Das Unterlehn ist ein verkehrsberuhigter Platz, auf dem Standaktionen während der Woche oder am Wochenende durchgeführt werden können. Standaktionen können online angemeldet werden. Für Standaktionen auf dem Gemeindegebiet wird eine Bewilligung durch die Gemeinde benötigt. Ein entsprechendes Gesuch ist mindestens vier Wochen vor dem Anlass bei der Bauabteilung Altdorf schriftlich einzureichen.
Bitte lesen Sie die Standordnung und füllen Sie das Online-Formular aus. Die Gemeindeverwaltung wird sich zeitnah bei Ihnen melden.