Quellensteuer: Wegleitungen, Formulare & Tarife
Ausländische Arbeitnehmende ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C), die im Kanton Uri Wohnsitz oder Aufenthalt haben, müssen auf ihrem Erwerbseinkommen Quellensteuern bezahlen.
Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind die Honorare und Gagen von Kunstschaffenden, Musikerinnen und Musikern, Sportlerinnen und Sportlern, Referentinnen und Referenten usw. mit Wohnsitz im Ausland.
Für die Abrechnung und Ablieferung der Quellensteuern ist der Arbeitgeber bzw. der Veranstalter verantwortlich. Dafür erhält er eine Inkassoprovision von 3 % des Quellensteuerbetrages.
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Wegleitung für die Quellensteuern.
Zuständigkeit
Für sämtliche Fragen zur Quellensteuer sowie für Wegleitungen, Tarife und Formulare ist das Amt für Steuern des Kantons Uri zuständig.
Amt für Steuern
Quellensteuern
Tellsgasse 1
Postfach
6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 21 17
quellensteuer@ur.ch
www.ur.ch