Checkliste für den Todesfall

Wenn eine Person aus Ihrer nahen Verwandtschaft oder sonst eine Ihnen nahe Person stirbt, gibt es viel zu tun: Sie müssen die Todesbescheinigung besorgen, die Bestattung organisieren und dann die Versicherungsgesellschaften, die Bank und den Vermieter der verstorbenen Person informieren.

Die Gemeinderatskanzlei berät Sie bei der Abwicklung der Formalitäten.

Letztwillige Verfügung

Jede letztwillige Verfügung (auch Testament genannt) von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Altdorf kann zur sicheren Aufbewahrung bei der Gemeinderatskanzlei abgegeben werden. Die Verwaltung stellt auf Wunsch einen Empfangsschein aus und legt das Testament in einen Tresor. Gegen Vorweisen des Empfangsscheins und eines Ausweises (z.B. Identitätskarte) kann der Verfasser oder die Verfasserin das Testament jederzeit zum Ändern, Ergänzen oder Vernichten wieder abholen. Im Todesfall ist das Testament von Amtes wegen durch den Gemeinderat den erbberechtigten Personen (gesetzliche und eingesetzte Erben) zu eröffnen. Alle an der Erbschaft Beteiligten erhalten eine Kopie der eröffneten Verfügungen.

Erbenbescheinigung

Wer seine Erbschaftsberechtigung zum Beispiel bei Banken oder Amtsstellen geltend machen will, muss sich entsprechend ausweisen können. Diesem Zweck dient die am letzten Wohnsitz des Erblassers ausgestellte Erbenbescheinigung.
In der Gemeinde Altdorf stellt der Gemeinderat die Erbenbescheinigung aus. Die Bestätigung der Erbenqualität der aufgeführten Erben erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der Ungültigkeits- und der Erbschaftsklage. Berechtigte Personen können die Erbenbescheinigung bei der Gemeinderatskanzlei bestellen.