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Zuständigkeit Gemeinderatskanzlei

Wer seine Erbschaftsberechtigung zum Beispiel bei Banken oder Amtsstellen geltend machen will, muss sich entsprechend ausweisen können. Diesem Zweck dient die am letzten Wohnsitz des Erblassers ausgestellte Erbenbescheinigung.
In der Gemeinde Altdorf stellt der Gemeinderat die Erbenbescheinigung aus. Die Bestätigung der Erbenqualität der aufgeführten Erben erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der Ungültigkeits- und der Erbschaftsklage. Berechtigte Personen können die Erbenbescheinigung bei der Gemeinderatskanzlei bestellen.

Antragsteller / Antragstellerin

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Erblasser / Erblasserin

(im Format dd.mm.jjjj)
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Anzahl benötigte Exemplare

Weitere Bemerkungen

Kontakt

Gemeinde Altdorf
Tellsgasse 25
6460 Altdorf (UR)

041 874 12 12
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Freitag und vor Feiertagen
08.30 – 11.45 Uhr
13:30 – 16.00 Uhr