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Kurtaxe fliesst in touristische Projekte zurück

 

Mit der Kurtaxe unterstützt die Gemeinde Tourismus-Angebote wie etwa die Schnitzeljagd «Wo ist Walterli».

Kurtaxe fliesst in touristische Projekte zurück

Sommerzeit – Ferienzeit: Während viele in den Ferien weilen, sind im Dorfzentrum und in Uris Naherholungsgebieten vermehrt Touristinnen und Touristen anzutreffen.

Sie logieren in Hotels, auf Campings und immer mehr auch auf Wohnwagen-Stellplätzen oder in Unterkünften, die Private untervermieten. Ob Google, Booking oder Airbnb – das Angebot wächst. Dabei geht manchmal vergessen, dass beim Vermieten von Unterkünften an Dritte die Kurtaxe fällig wird. Gelegentlich muss die Gemeinde säumige Vermietende darauf aufmerksam machen. Denn gemäss Kurtaxenreglement ist «wer kurtaxenpflichtige Gäste beherbergt» verpflichtet, «die Kurtaxe einzuziehen und nach den Anordnungen der Tourismuskommission abzuliefern. Das gilt namentlich für Inhaberinnen und Inhaber respektive Betreibende von Hotels, Gasthäusern, Pensionen, Privatzimmern und Zeltplätzen. Der oder die Ablieferungspflichtige haftet für die Ablieferung der Kurtaxen.» Im Online-Schalter auf unserer Website steht ein Formular zum Herunterladen zur Verfügung, über das die Kurtaxe einfach abgewickelt werden kann.

Von der Kurtaxe profitieren alle

Denn die Einnahmen «sind ausschliesslich zur Finanzierung von Einrichtungen und Massnahmen zu verwenden, die den Bedürfnissen der Gäste dienen.» So unterstützt die Gemeinde lokale Tourismusorganisationen, die die Region über Uri hinaus bekannt machen, und weitere Standortmarketing-Massnahmen wie etwa die Produktion von Broschüren oder Wanderkarten. «Das steigert die Attraktivität des touristischen Angebots und zieht mehr Gäste an», erklärt Ruedi Bomatter, Gemeinderat und Präsident der Tourismuskommission. «Die Kurtaxe ist also keine Schikane, sondern eine intelligente, zweckgebundene Investition für einen florierenden Tourismus.»

Bei Fragen zur Kurtaxe gibt Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne Auskunft:

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Kontakt

Gemeinde Altdorf
Tellsgasse 25
6460 Altdorf (UR)

041 874 12 12
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Freitag und vor Feiertagen
08.30 – 11.45 Uhr
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