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Checkliste für den Todesfall

Zuständigkeit Gemeinderatskanzlei

Wenn eine Person aus Ihrer nahen Verwandtschaft oder sonst eine Ihnen nahe Person stirbt, gibt es viel zu tun: Sie müssen die Todesbescheinigung besorgen, die Bestattung organisieren und dann die Versicherungsgesellschaften, die Bank und den Vermieter der verstorbenen Person informieren.

Die Gemeinderatskanzlei berät Sie bei der Abwicklung der Formalitäten.

Kontakt

Gemeinde Altdorf
Tellsgasse 25
6460 Altdorf (UR)

041 874 12 12
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Freitag und vor Feiertagen
08.30 – 11.45 Uhr
13:30 – 16.00 Uhr