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Kontingente für lärmintensive Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

Zuständigkeit Gemeinderatskanzlei

Für lärmintensive Veranstaltungen auf öffentlichem Grund stehen in Altdorf grundsätzlich nur der Winkelplatz, der Lehnplatz und das MSA-Areal zur Verfügung. Dieses Dokument gibt Auskunft über die Anzahl der pro Jahr zulässigen Anlässe in Abhängigkeit der Lautstärke. Ist kein Kontingent mehr verfügbar, kann die Veranstaltung nicht bewilligt werden. Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren und Einzelfälle bewilligen.

Kontakt

Gemeinde Altdorf
Tellsgasse 25
6460 Altdorf (UR)

041 874 12 12
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Freitag und vor Feiertagen
08.30 – 11.45 Uhr
13:30 – 16.00 Uhr