Kontingente für lärmintensive Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
Zuständigkeit
Gemeinderatskanzlei
Für lärmintensive Veranstaltungen auf öffentlichem Grund stehen in Altdorf grundsätzlich nur der Winkelplatz, der Lehnplatz und das MSA-Areal zur Verfügung. Dieses Dokument gibt Auskunft über die Anzahl der pro Jahr zulässigen Anlässe in Abhängigkeit der Lautstärke. Ist kein Kontingent mehr verfügbar, kann die Veranstaltung nicht bewilligt werden. Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren und Einzelfälle bewilligen.