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Leumundszeugnis

Zuständigkeit Administration

Das Leumundszeugnis gibt Auskunft über den Status der bürgerlichen Ehren und Rechte. Es gibt jedoch keine Auskunft über Einträge im Straf- oder Betreibungsregister.

Das Leumundszeugnis wird Ihnen innert Wochenfrist per Post zugestellt.

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Kontakt

Gemeinde Altdorf
Tellsgasse 25
6460 Altdorf (UR)

041 874 12 12
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