Niederlassungsbescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis)
Zuständigkeit
Administration
Sind Sie in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin?
Dann benötigen Sie eine Niederlassungsbescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis, Interimsausweis), um sich als Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin in dieser Gemeinde anzumelden. Hierzu müssen Sie uns die Aufenthaltsadresse sowie die beabsichtigte Aufenthaltsdauer bekanntgeben.
Die Niederlassungsbescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis) wird Ihnen innert Wochenfrist per Post zugestellt.