Steuererklärung Fristerverlängerung
Die Steuererklärungen sind bis zum 31. März des laufenden Jahres bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, so stellen Sie bitte vor Ablauf der Einreichefrist ein Gesuch um Fristerstreckung.
Sie können das Gesuch mit diesem Link beantragen.
Steuern Vorauszahlungen
Ab Januar können Sie Ihre Steuern des laufenden Jahres bezahlen. Sie erhalten für Ihre Vorauszahlungen einen vorteilhaften Zins gutgeschrieben. Bitte füllen Sie dazu das untenstehende Formular Einzahlungsscheine aus. Wir werden Ihnen die gewünschte Anzahl Einzahlungsscheine zustellen.
Steuern Zahlungsabkommen
Sollte es Ihnen nicht möglich sein die ausstehenden Steuern fristgerecht zu bezahlen, so helfen wir Ihnen gerne mit einem Zahlungsabkommen.
Steuerberechnung Natürliche Personen
Mit dem Steuerrechner können Sie die individuelle Steuerbelastung für verschiedene Steuerarten berechnen: Einkommen und Vermögen, Kapitalbezug aus Vorsorge, Erbschaft und Schenkung sowie Gewinn und Kapital.
Spezialberechnungen (z.B. bei Tod, Zuzug vom Ausland oder Wegzug ins Ausland) nimmt das Amt für Steuern vor.
Steuern Formulare
Sie können Ihre Steuererklärung online mit der e-Tax-Lösung ausfüllen. Falls Sie die Steuererklärung in Papierform erstellen möchten, melden Sie sich bei uns telefonisch oder per Mail. Gerne senden wir Ihnen das Formularpaket per Post zu.
Wegleitungen, Formulare & Merkblätter Steuern
Auf der Website des Kantons Uri finden Sie Wegleitungen, Formulare & Merkblätter zur Steuererklärung für natürliche Personen.
Quellensteuer
Ausländische Arbeitnehmende ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C), die im Kanton Uri Wohnsitz oder Aufenthalt haben, müssen auf ihrem Erwerbseinkommen Quellensteuern bezahlen.
Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind die Honorare und Gagen von Kunstschaffenden, Musikerinnen und Musikern, Sportlerinnen und Sportlern, Referentinnen und Referenten usw. mit Wohnsitz im Ausland.
Für die Abrechnung und Ablieferung der Quellensteuern ist der Arbeitgeber bzw. der Veranstalter verantwortlich. Dafür erhält er eine Inkassoprovision von 3 % des Quellensteuerbetrages.
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Wegleitung für die Quellensteuern.
Zuständigkeit
Für sämtliche Fragen zur Quellensteuer sowie für Wegleitungen, Tarife und Formulare ist das Amt für Steuern des Kantons Uri zuständig.
Amt für Steuern
Quellensteuern
Tellsgasse 1
Postfach
6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 21 17
quellensteuer@ur.ch
www.ur.ch