Adressen der Schuldbetreibung- und Konkursbehörden (SchKG) im Kanton Uri
Rechtsöffnungsrichter
ohne Rechtsöffnungstitel
Schlichtungsbehörde Uri
Bahnhofstrasse 43
6460 Altdorf (UR)
Rechtsöffnungsrichter
mit Rechtsöffnungstitel
Präsidium des Landgerichtes Uri
Rathausplatz 2
6460 Altdorf (UR)
Konkursrichter
Präsidium des Landgerichtes Uri
Rathausplatz 2
6460 Altdorf (UR)
Beschwerden nach Art. 17 SchKG
Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs
Obergericht Uri
Rathausplatz 2
6460 Altdorf (UR)
Betreibung
Kostenvorschuss für den Zahlungsbefehl
| Forderung in CHF | Gebühr inkl. Posttaxen in CHF | |
|---|---|---|
| bis | 100.00 | 21.00 |
| bis | 500.00 | 34.00 |
| bis | 1'000.00 | 54.00 |
| bis | 10'000.00 | 74.00 |
| bis | 100'000.00 | 104.00 |
| bis | 1'000'000.00 | 204.00 |
| über | 1'000'000.00 | 414.00 |
Konkurs
Konkursverfahren werden vom Konkursamt des Kantons Uri, Dätwylerstrasse 15, 6460 Altdorf, durchgeführt (Tel. 041 - 871 00 94; E-Mail: info@konkursamt-uri.ch).
Betreibungsferien
- 7 Tage vor und nach Weihnachten
- 7 Tage vor und nach Ostern
- 15. bis 31. Juli
Betreibungsregisterauszug
Auf unserem Betreibungsamt stellen wir Ihnen gerne einen Betreibungsregisterauszug über sich selber, über Dritte, oder über Unternehmen aus. Kostenpunkt: CHF 17.00 (exkl. Porto).
- Sie können den Auszug während unseren Öffnungszeiten abholen. Dazu benötigen wir einen amtlichen Ausweis, oder einen entsprechenden Interessennachweis.
- Wir können Ihnen den Auszug per Post zukommen lassen. Dazu benötigen wir einen Antrag per Online-Formular sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises oder einen entsprechenden Interessennachweis. Für die Postzustellung verrechnen wir Ihnen die anfallenden Kosten zusätzlich.
*Für Auskünfte über Dritte muss Ihr Interesse glaubhaft sein, d.h. Ihr wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist uns durch Belege (zweiseitige Verträge, Schuldanerkennung, unterschriebener Bestellschein, Vollmacht) nachzuweisen.
Landgericht Uri
Das Landgericht Uri ist als erstinstanzliches Gericht für das ganze Kantonsgebiet zuständig. Es gliedert sich in eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche Abteilung. Das Landgerichtspräsidium Uri urteilt unter anderem auch bei Fragen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Schlichtungsbehörde
Die Schlichtungsbehörde ist für sämtliche Schlichtungsverfahren gemäss Zivilprozessordnung zuständig. Die Schlichtungsstelle übernimmt diverse Aufgaben, die bis 2010 die Vermittlerämter in den Gemeinden wahrnahmen.