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28.05.2026

Altdorfer Ausweis bringt Mehrwert für die Bevölkerung

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Teilrevision der Nutzungsplanung in Altdorf

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Neues Verkehrsregime an der Marktgasse

03.09.2025

Das Siedlungsleitbild liegt vor

03. September 2025

Das Siedlungsleitbild liegt vor

Der Gemeinderat hat das Altdorfer Siedlungsleitbild offiziell beschlossen. Mit dieser strategischen Basis geht Altdorf in den kommenden Jahren die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung an.

SLB Illu Schenardi

Das Siedlungsleitbild ist ein behördenverbindliches Instrument, mit dem der Gemeinderat die strategischen Leitplanken für die räumliche Entwicklung in den kommenden 10 bis 15 Jahren setzt. Für die Erarbeitung dieses Leitbilds hat Altdorf in den letzten zwei Jahren einen breiten, partizipativen Prozess angestossen, bei dem Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Bau, Energie & Umwelt, Gewerbe, Landwirtschaft und Gesellschaft, Schülerinnen und Schüler sowie die Altdorfer Bevölkerung die Möglichkeit hatten, sich einzubringen. Ende Juni hat der Gemeinderat das Siedlungsleitbild nun offiziell beschlossen. Das Leitbild wie auch der Mitwirkungsbericht sind auf der Webseite der Gemeinde unter der Rubrik Siedlungsleitbild einsehbar. Zudem flattert dieser Tage eine Faltbroschüre in alle Altdorfer Haushalte, die vom renommierten Altdorfer Illustratorenduo Lina Müller & Luca Schenardi gestaltet worden ist und die Kernaussagen des Siedlungsleitbilds der Gemeinde Altdorf zusammenfasst.

Nutzungsplanungsrevision steht an

Das Siedlungsleitbild dient als Grundlage für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung, die der Gemeinderat über die kommenden fünf Jahre hinweg durchführen will. Dabei werden die Bau- und Zonenordnung sowie weitere Planungsinstrumente angepasst. «Dem Gemeinderat ist es wiederum ein grosses Anliegen, transparent über den Prozess zu informieren und der Bevölkerung eine breite Mitwirkung zu ermöglichen», unterstreicht Gemeindepräsident Sebastian Züst. «Die Nutzungspläne sind für Grundeigentümerinnen und –eigentümer verbindlich. Zudem wird die revidierte Nutzungsplanung von der Gemeindeversammlung beschlossen. Da ist ein möglichst grosser Konsens zentral.» Schlussendlich wird der Regierungsrat die revidierte Nutzungsplanung genehmigen. Der Gemeinderat freut sich, den Prozess zusammen mit der Bevölkerung anzugehen.

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