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26.09.2025

Neues Verkehrsregime an der Marktgasse

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26. September 2025

Neues Verkehrsregime an der Marktgasse

Der Gemeinderat setzt eine weitere Massnahme des kommunalen Verkehrsrichtplans um: In der Marktgasse, die den Rathausplatz mit dem Winkel verbindet, gilt bald ein Teilfahrverbot für den motorisierten Individualverkehr.

Marktgasse V Luthiger

Eingebettet in das regionale Gesamtverkehrskonzept unteres Reusstal strebt der kommunale Verkehrsrichtplan Altdorf eine nachhaltige Raumentwicklung an. Die Verkehrsströme sollen so gelenkt werden, dass das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum unter Beibehaltung einer hohen Lebensqualität möglich bleibt. Um das Zentrum von Altdorf vom Verkehr zu entlasten verfolgt der Verkehrsrichtplan das Ziel, den motorisierten Individualverkehr in den Parkhäusern und Parkplätzen am Zentrumsrand aufzufangen: der Verkehr vom Norden (Flüelerstrasse) her beim Gemeindehausplatz, den Verkehr vom Westen (Bahnhofstrasse) her beim Parkhaus Stöckligasse und den Verkehr vom Süden (Gotthardstrasse/Hellgasse) her in den Parkplätzen auf dem Lehn und dem Winkel sowie im Parkhaus Schützenmatte.

Teilfahrverbot Marktgasse

In diesem Zusammenhang setzt die Gemeinde Altdorf eine weitere, behördenverbindliche Massnahme des kommunalen Verkehrsrichtplans um: Der Rathausplatz soll vom motorisierten Individualverkehr entlastet werden. Dazu setzt die Gemeinde in der Marktgasse, die den Rathausplatz mit dem Winkel verbindet, ein Teilfahrverbot mit dem Vermerk «Zubringerdienst gestattet» in Kraft. Die Parkflächen im Winkel sind zukünftig ausschliesslich über das Parkhaus Schützenmatt anzufahren. Das gilt auch für die Kundinnen und Kunden der Geschäfte an der Marktgasse und im Winkel. Vom Fahrverbot ausgenommen sind die Anwohnerschaft, Besucherinnen und Besucher von Anwohnenden, Mitarbeitende von Betrieben innerhalb des Perimeters, Anliefernde, Blaulichtorganisationen sowie öffentliche Dienste. Auch für Cars ist die Anfahrt der Parkplätze im Winkel weiterhin über die Marktgasse erlaubt, da sie das Parkhaus Schützenmatt nicht passieren können. Um möglichen Schleichverkehr abzuwenden wird zudem die Höfligasse als Einbahn signalisiert.

Fahrgewohnheiten ändern

«Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass neue Verkehrsführungen und Massnahmen zur verkehrlichen Entlastung in Fahrgewohnheiten und Privatinteressen Einzelner eingreifen», erklärt Gemeindepräsident Sebastian Züst. «Das ruft immer auch Emotionen hervor.» Aus diesem Grund ist der Gemeinderat um eine frühe und transparente Kommunikation bemüht und hat im September 2020 eine Informationsveranstaltung durchgeführt, an der Gemeindeversammlung im Mai 20205 über die anstehende Umsetzung informiert und den Kontakt mit den Direktbetroffenen gesucht. «Denn wir sind überzeugt, dass diese Massnahmen zusammen mit den flankierenden Massnahmen zur West-Ost-Verbindung zu einer Aufwertung des Dorfkerns führen und damit die Wohnqualität und die Bedingungen für die Bevölkerung und das Gewerbe verbessern.» Die entsprechenden Verkehrsanordnungen sind aktuell im Amtsblatt publiziert.

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