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Neuigkeiten

26.08.2026

Kunstausstellung «Ansichtssachen 2026» eröffnet

25.08.2026

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

22.08.2026

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung am 28. August 2026

21.08.2026

Teilrevision Nutzungsplanung Parkanlage Stoffelmatte

19.08.2026

Eine Geste der Solidarität mit der Ukraine

18.08.2026

Eine Huttwiler Sitzbank für Altdorf

10.08.2026

Dritte Auflage der Ausstellung «Ansichtssachen» in Altdorf

21.07.2026

Bundesfeier vom 1. August: Huttwil zu Gast in Altdorf

16.07.2026

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Uri

14.07.2026

Erfolgreicher Abschluss für zwei Lernende

29.06.2026

Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten

26.06.2026

Wildblumen blühen auf Altdorfer Brunnen

26.06.2026

Verantwortliche schliessen Projekt Brickermatte2030+ ab

24.06.2026

Neubau Reservoir Breitzug schafft Sicherheit

19.06.2026

Tag des öffentlichen Raums

25. August 2026

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri hat das absolute Feuerverbot vom 16. Juli aufgehoben. Neu gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. 

Feuerverbot

Die Waldbrandgefahr im Kanton Uri hat sich in den vergangenen Tagen aufgrund der flächendeckenden Niederschläge und gesunkenen Temperaturen leicht entspannt. Es besteht jedoch nach wie vor eine erhöhte Gefahr für Wald- und Flurbrände. Aufgrund dieser Beurteilung hat die Sicherheitsdirektion das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot vom 16. Juli 2026 aufgehoben und stattdessen ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Dies bedeutet Folgendes:

Es ist verboten:

  • im Wald und an Waldrändern (50 Meter Abstand) sowie im gesamten Gebiet des Reussdeltas Flüelen / Seedorf Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills);
  • im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;
  • Feuerwerk abzubrennen;
  • Höhenfeuer zu entfachen;
  • Himmelslaternen steigen zu lassen;
  • brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Von diesem Verbot ausgenommen sind:

  • Das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit einem Gas- oder Elektrogrill;
  • Behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen, wie das Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen am 31. Juli 2026.

Den Feuerwehrorganisationen des Kantons Uri ist es jedoch erlaubt, fest eingerichtete Feuerstellen im Zivilschutz- und Ausbildungszentrum KRUMP, Erstfeld, für Übungs- und Ausbildungszwecke zu benutzen.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen erfolgt eine Neubeurteilung.

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.ch oder unter www.waldbrandgefahr.ch sowie auf der App von MeteoSchweiz (unter Gefahren).

Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das Verständnis sowie das achtsame Verhalten, damit Menschen und die Natur vor Schäden bewahrt werden können.

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