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Neuigkeiten

16.06.2026

Gemeinde Altdorf hält Lohngleichheit ein

14.06.2026

Abstimmungssonntag: So hat Altdorf abgestimmt

12.06.2026

Bitte Hecken stutzen

09.06.2026

Ein Notdach wird das Theater Uri überragen

02.06.2026

Der Jugendtreff Bunker feiert sein 35-Jahr-Jubiläum

01.06.2026

Gelungener Auftakt des Projekts «zämä güet ässä»

01.06.2026

Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Begegnungszone in Altdorf

28.05.2026

Altdorfer Ausweis bringt Mehrwert für die Bevölkerung

14.05.2026

Warenmarkt: Altdorf pflegt eine Tradition

12.05.2026

Gemeindeversammlung vom 21. Mai

30.04.2026

Ein neuer Bouleplatz für Altdorf

29.04.2026

Afterwork in der MSA24: Neues Kulturangebot in den Sommermonaten

20.04.2026

Reparieren und Weitergeben statt Wegwerfen

15.04.2026

Positives Rechnungsergebnis 2025 der Gemeinde Altdorf

26.03.2026

Neues Kommunalfahrzeug «Ladog» unterwegs

16. Juni 2026

Gemeinde Altdorf hält Lohngleichheit ein

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verpflichtet Arbeitgeber, die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann zu überprüfen. Eine aktuelle Analyse zeigt nun, dass die Gemeinde als Arbeitgeberin die Lohngleichheit einhält.

Fahne Altdorfer Wappen

Gemäss Artikel 13 des Gleichstellungsgesetzes sind Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, eine entsprechende Analyse alle vier Jahre zu wiederholen. Im öffentlich-rechtlichen Sektor besteht zudem die Verpflichtung, die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse zu veröffentlichen.

Die Gemeinde hat diese Lohngleichheitsanalyse mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Standardinstrument durchgeführt. In die Analyse einbezogen wurden sämtliche Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sowie alle Lehrpersonen. Als Referenzmonat wurde der Monat Februar 2026 eingesetzt.

Die Analyse bestätigt, dass die Entlöhnung innerhalb der Gemeinde diskriminierungsfrei erfolgt und keine geschlechtsspezifischen Unterschiede bestehen. Das Ergebnis der nicht erklärbaren Teile der Lohnabweichung liegt mit 3,1 Prozent klar unter dem Toleranzbereich von 5 Prozent.

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