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Neuigkeiten

18.09.2026

Theater Uri: Dachstuhl Bühnenhaus ist aufgerichtet

10.09.2026

Gemeinde präsentiert Synthesebericht zur Nutzungsplanungsrevision

08.09.2026

Standaktion gegen die Verschwendung von Lebensmitteln

07.09.2026

Standanmeldung Altdorfer Christchindlimärcht 2026

07.09.2026

Wein- und Politikgeschichte am Treffen von alt Gemeinderätinnen und -räten

26.08.2026

Kunstausstellung «Ansichtssachen 2026» eröffnet

25.08.2026

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

21.08.2026

Teilrevision Nutzungsplanung Parkanlage Stoffelmatte

19.08.2026

Eine Geste der Solidarität mit der Ukraine

18.08.2026

Eine Huttwiler Sitzbank für Altdorf

10.08.2026

Dritte Auflage der Ausstellung «Ansichtssachen» in Altdorf

21.07.2026

Bundesfeier vom 1. August: Huttwil zu Gast in Altdorf

16.07.2026

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Uri

14.07.2026

Erfolgreicher Abschluss für zwei Lernende

29.06.2026

Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten

16. Juni 2026

Gemeinde Altdorf hält Lohngleichheit ein

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verpflichtet Arbeitgeber, die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann zu überprüfen. Eine aktuelle Analyse zeigt nun, dass die Gemeinde als Arbeitgeberin die Lohngleichheit einhält.

Fahne Altdorfer Wappen

Gemäss Artikel 13 des Gleichstellungsgesetzes sind Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, eine entsprechende Analyse alle vier Jahre zu wiederholen. Im öffentlich-rechtlichen Sektor besteht zudem die Verpflichtung, die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse zu veröffentlichen.

Die Gemeinde hat diese Lohngleichheitsanalyse mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Standardinstrument durchgeführt. In die Analyse einbezogen wurden sämtliche Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sowie alle Lehrpersonen. Als Referenzmonat wurde der Monat Februar 2026 eingesetzt.

Die Analyse bestätigt, dass die Entlöhnung innerhalb der Gemeinde diskriminierungsfrei erfolgt und keine geschlechtsspezifischen Unterschiede bestehen. Das Ergebnis der nicht erklärbaren Teile der Lohnabweichung liegt mit 3,1 Prozent klar unter dem Toleranzbereich von 5 Prozent.

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