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16. Juni 2026
Gemeinde Altdorf hält Lohngleichheit ein
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verpflichtet Arbeitgeber, die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann zu überprüfen. Eine aktuelle Analyse zeigt nun, dass die Gemeinde als Arbeitgeberin die Lohngleichheit einhält.
Gemäss Artikel 13 des Gleichstellungsgesetzes sind Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, eine entsprechende Analyse alle vier Jahre zu wiederholen. Im öffentlich-rechtlichen Sektor besteht zudem die Verpflichtung, die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse zu veröffentlichen.
Die Gemeinde hat diese Lohngleichheitsanalyse mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Standardinstrument durchgeführt. In die Analyse einbezogen wurden sämtliche Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sowie alle Lehrpersonen. Als Referenzmonat wurde der Monat Februar 2026 eingesetzt.
Die Analyse bestätigt, dass die Entlöhnung innerhalb der Gemeinde diskriminierungsfrei erfolgt und keine geschlechtsspezifischen Unterschiede bestehen. Das Ergebnis der nicht erklärbaren Teile der Lohnabweichung liegt mit 3,1 Prozent klar unter dem Toleranzbereich von 5 Prozent.