Neuigkeiten
12. Juni 2026
Bitte Hecken stutzen
Die Gemeinde Altdorf bittet Liegenschaftseigentümerinnen und –eigentümer, Bäume und Sträucher auf privaten Grundstücken zurückzuschneiden, wenn sie zu weit in den Verkehrsraum hineinragen.
Im Sommer spriesst die Vegetation. Bei einer Routinekontrolle wurde festgestellt, dass vielerorts Bäume und Sträucher von privaten Liegenschaften stark in den Trottoir- respektive Fahrbahnbereich hineinragen. Auch sind einzelne Verkehrssignale und Strassenlampen verdeckt. Die Sicherheit und der Bewegungsspielraum für Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer sind dadurch eingeschränkt. Der Gemeinderat befürwortet und schätzt grundsätzlich den Baum- und Sträucherschmuck entlang der Strassen und Wege. Im Interesse der Verkehrssicherheit bittet er jedoch die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer, die zu weit in den Verkehrsraum hineinragenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Über der Fahrbahn muss eine Mindesthöhe von 4.50 Meter freigehalten werden, über dem Trottoirbereich 2.50 Meter.
Der Gemeinderat dankt für Ihre Mitarbeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.