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Neuigkeiten

30.10.2026

Die Altdorfer Chilbi steht vor der Tür

29.10.2026

Neugestaltung Spielplatz Höfli: Kinder packen mit an

27.10.2026

Kino Leuzinger-Besitzerin mit Altdorfer Medaille geehrt

27.10.2026

Nutzungsplanungsverfahren Teilrevision Eggberge beendet

20.10.2026

Trampojaa 2026: Hüpfen, spielen und begegnen

14.10.2026

Budget 2027 der Gemeinde Altdorf

01.10.2026

Umgang der Wasserversorgung Altdorf mit der Trockenheit

27.09.2026

Abstimmungs- und Wahlsonntag: So hat Altdorf abgestimmt

24.09.2026

Nutzungsplanungsrevision: Altdorf strebt Verdichtung nach innen an

18.09.2026

Theater Uri: Dachstuhl Bühnenhaus ist aufgerichtet

08.09.2026

Standanmeldung Altdorfer Christchindlimärcht 2026

08.09.2026

Standaktion gegen die Verschwendung von Lebensmitteln

07.09.2026

Gemeinde präsentiert Synthesebericht zur Nutzungsplanungsrevision

07.09.2026

Wein- und Politikgeschichte am Treffen von alt Gemeinderätinnen und -räten

26.08.2026

Kunstausstellung «Ansichtssachen 2026» eröffnet

16. Juni 2026

Gemeinde Altdorf hält Lohngleichheit ein

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verpflichtet Arbeitgeber, die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann zu überprüfen. Eine aktuelle Analyse zeigt nun, dass die Gemeinde als Arbeitgeberin die Lohngleichheit einhält.

Fahne Altdorfer Wappen

Gemäss Artikel 13 des Gleichstellungsgesetzes sind Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, eine entsprechende Analyse alle vier Jahre zu wiederholen. Im öffentlich-rechtlichen Sektor besteht zudem die Verpflichtung, die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse zu veröffentlichen.

Die Gemeinde hat diese Lohngleichheitsanalyse mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Standardinstrument durchgeführt. In die Analyse einbezogen wurden sämtliche Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sowie alle Lehrpersonen. Als Referenzmonat wurde der Monat Februar 2026 eingesetzt.

Die Analyse bestätigt, dass die Entlöhnung innerhalb der Gemeinde diskriminierungsfrei erfolgt und keine geschlechtsspezifischen Unterschiede bestehen. Das Ergebnis der nicht erklärbaren Teile der Lohnabweichung liegt mit 3,1 Prozent klar unter dem Toleranzbereich von 5 Prozent.

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